Termingeschäfte

Das ursprüngliche Börsengeschehen sah einen Austausch von liquiden Mitteln gegen Wertpapiere vor. Börsenhandel als Termingeschäfte setzt diese Unmittelbarkeit außer Kraft. Die Handelspartner handeln quasi zukünftige Kurse.

Es werden zwei Arten von Termingeschäften unterschieden.

Das unbedingte Termingeschäft muss von Käufers und Verkäufer zwingend - also "unbedingt" - durchgeführt werden. Klassische Termingeschäfte sind z.B. Currency Forwards und Forward Rate Agreements (FRA), börsengehandelte Termingeschäfte z.B. Futures.

Im Unterschied zur notwenigen Geschäftsumsetzung stehen "bedingte" Termingeschäfte. Hier wird dem Käufer ein Wahlrecht eingeräumt. Die Entscheidung ob das Geschäft zu Stande kommt muss erst in der Zukunft entschieden werden. Der Käufer kann dann entscheiden ob er das Geschäft eingehen möchte oder die Option auf das Geschäft verfallen lässt. Bedingte Termingeschäfte werden auch Optionsgeschäfte genannt. Anleger, die an bedingten Termingeschäften teilnehmen möchten müssen schriftlich Ihre Termingeschäftsfähigkeit der Bank gegenüber bestätigen.