Quadriga Superfund - Die neuen Hedgefonds von Quadriga
Bereits seit mehreren Jahren profitieren Anleger vom Quadriga Superfund: Am 8. März 1996 brachte Christian Baha mit dem Genussschein der Quadriga Beteiligungs- und Vermögens AG sein erstes Alternatives Investment-Produkt für Privatanleger auf den Markt. 2003 wurde die Quadriga-Produktpalette unter der Dachmarke Superfund vereinheitlicht und internationalisiert.
Mit 1. Oktober 2003 ist die Quadriga Superfund Serie in Österreich bereits gestartet. Nun bringt Quadriga unter dem Markennamen Superfund die neue Generation der erfolgreichen Quadriga-Fondsfamilie auch auf den deutschen Markt. Seit 1. Januar werden die Quadriga Superfunds A, B und C auch in Deutschland zur Zeichnung angeboten. Erstmals macht Quadriga damit alle 3 erfolgreichen Handelsstrategien auch für deutsche Privatanleger zugänglich. So wie das Quadriga-Flagschiff; der etablierte Hedgefonds Quadriga AG werden auch die neuen Quadriga Superfunds mit den international ausgezeichneten voll automatischen Quadriga Handelssystemen gemanagt.
Warum Superfund? - Ihre Vorteile im Überblick
- Erstmals sind alle 3 Handelsstrategien für Privatinvestoren zugänglich
- Zwei neue Ansparpläne: ab 100 Euro und ab 200 Euro.
- Einfache Abwicklung: Folgeinvestments sind ohne Zeichnungsformular möglich - Betrag einfach unter Angabe Ihrer Zeichnungsschein-Nummer überweisen.
- Alle Superfunds werden von den bewährten Quadriga Handelssystemen gemanagt.
- Bequem von zuhause zeichnen! Wir senden Ihnen Ihre Zeichnungsformulare gerne zu.
Welche Quadriga Superfunds gibt es? Die neuen Hedge-Fonds im Überblick
| Name | Rendite- erwartung | Mindest- anlage | Sparplan | Infos | |
![]() | "Der Traditionelle" | 20% p.a. | 1.000€ | 100€ mtl. | |
![]() | "Der Dynamische" | 30% p.a | 10.000€ | 200€ mtl. | |
![]() | "Der Aggressive" | 40% p.a. | 50.000€ | nicht verfügbar | |
Die Beteiligungsform der Quadriga Superfunds
Die Beteiligung am Quadriga A, B oder C erfolgt über einen Genussschein. Die Genussrechte räumen dem Inhaber einen obligatorischen Anspruch auf einen Anteil am Vermögen des mit dem gesamten Genussrechtskapital gebildeten Rechnungskreises inklusive den dort erzielten Vermögenszuwächsen und stillen Reserven ein. Die dort laufend erwirtschafteten Ergebnisse werden weiter veranlagt. Der Genussschein ist jeweils in einer Sammelurkunde verbrieft.
Nachschusspflicht
Nachschüsse, nachträgliche Leistungen, Verlustabdeckungen, allfällige Haftungen oder ähnliche Verpflichtungen zu Leistungen über die vereinbarte Vermögenseinlage hinaus sind für sämtliche Genussrechtsinhaber ausdrücklich ausgeschlossen, so dass das Risiko der Genussrechtsinhaber im Fall des jederzeit möglichen Totalverlustes auf 100% ihrer Genussrechtseinlage beschränkt ist.
Ein Mindestrückkaufswert für die Genussrechte wird für die Genussrechte aufgrund des möglichen Totalverlustes nicht garantiert.



