Genussrechte

Genussrechte sind eine reine schuldrechtliche Beteiligung an einem Unternehmen. Genussrechte sind gesetzlich nicht weiter definiert. Dies bietet den Vorteil einer genauen Anpassung an die jeweiligen Ziele. Genussrechte sind im Gegensatz zu Genussscheinen nicht als Wertpapiere verbrieft, d. h. Anleger haben kein Stimmrecht wie z. B. Aktionäre.

Es gibt drei Typen von Genussrechten:

  1. Festverzinsliche Genussrechte
  2. Gewinnabhängige Genussrechte (durch Ausschüttungen)
  3. Mischformen aus den oben erwähnten Formen

Ausschüttungen bleiben steuerfrei soweit der Sparerfreibetrag (1.370,- €) nicht ausgeschöpft wurde. Im Privatvermögen unterliegen Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer, außer es liegt zwischen dem Kauf und der Veräußerung des Genussrechtes mehr als ein Jahr.