BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

Die BaFin ging am 22.04.2002 aus den drei Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und dem Wertpapierhandel (BAWe) hervor. Ihre Aufgabe ist die Regulierung, Aufsicht und Kontrolle des deutschen Finanzsystems um dessen Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität zu sichern.

Die BaFin ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.